Bei der Wohnungsübergabe begehen Mieter und Vermieter gemeinsam die Wohnung, notieren die Zählerstände und halten den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest. Wichtig sind ein vollständiges Protokoll, dokumentierte Zählerstände, die Schlüsselübergabe sowie Klarheit über Renovierung und Kaution. Normale Gebrauchsspuren müssen Sie als Mieter nicht beseitigen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft ein Mieterverein oder Fachanwalt.

Was ist eine Wohnungsübergabe – und warum ist sie wichtig?

Die Wohnungsübergabe ist die gemeinsame Abnahme der Wohnung beim Auszug. Vermieter und Mieter prüfen den Zustand, lesen die Zähler ab und übergeben die Schlüssel. Ein sauberes Protokoll schützt beide Seiten: Es belegt, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wurde, und beugt späterem Streit über Schäden oder die Kaution vor.

Was gehört in das Übergabeprotokoll?

Ein Übergabeprotokoll ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber der wichtigste Beweis im Streitfall. Diese Punkte sollten enthalten sein:

BereichWas Sie festhalten
ZählerständeStrom, Gas, Wasser inkl. Zählernummer
Zustand der RäumeMängel und Schäden je Raum
SchlüsselAnzahl und Art der übergebenen Schlüssel
Renovierungvereinbarte oder bereits erledigte Arbeiten
Datum & Unterschriftenvon Mieter und Vermieter

Welche Zählerstände müssen Sie notieren?

Notieren Sie zum Übergabezeitpunkt alle Zählerstände mit Zählernummer und am besten zusätzlich mit Foto:

  • Stromzähler
  • Gaszähler
  • Wasserzähler (kalt und warm)
  • gegebenenfalls Heizung oder Wärmemengenzähler

So zahlen Sie nur Ihren tatsächlichen Verbrauch und vermeiden Streit bei der nächsten Abrechnung.

Müssen Sie beim Auszug renovieren?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Schönheitsreparaturen wie Streichen schulden Sie nur, wenn eine wirksame Klausel im Vertrag steht. Nach der Rechtsprechung des BGH (seit 2015) sind viele Klauseln unwirksam – etwa bei starren Fristenplänen oder wenn Sie die Wohnung unrenoviert und ohne Ausgleich übernommen haben. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch müssen Sie ohnehin nicht beseitigen (§ 538 BGB).

Normale Abnutzung (kein Ersatz)Schaden (Mieter haftet)
Kleine Dübellöcher in üblichem MaßGroßflächige oder unsachgemäße Bohrlöcher
Abgenutzte Teppich- und BodenbelägeBrand-, Wasser- oder Rotweinflecken
Vergilbte Wände durch normale NutzungBeschädigte Türen oder zerbrochene Fliesen
Laufspuren auf dem BodenbelagKratzer durch unsachgemäßen Gebrauch

Wann bekommen Sie Ihre Kaution zurück?

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Nach dem Auszug hat der Vermieter eine angemessene Prüffrist – in der Regel drei bis sechs Monate. Stehen noch Nebenkosten aus, darf er einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung länger einbehalten, nicht aber die gesamte Summe ohne Grund. Wie Sie Ihre Kaution durchsetzen, lesen Sie im Beitrag Kaution zurückbekommen.

Umzug steht an? Lassen Sie sich den Transport abnehmen und fordern Sie Ihr kostenloses Festpreis-Angebot an – pünktlich, versichert und ohne versteckte Kosten.

Wie bereiten Sie sich optimal auf die Übergabe vor?

  • Wohnung besenrein übergeben und alle persönlichen Gegenstände entfernen.
  • Vereinbarte oder erforderliche Schönheitsreparaturen rechtzeitig erledigen.
  • Alle Schlüssel zusammentragen – auch für Keller, Briefkasten und Garage.
  • Zählerstände ablesen und fotografieren.
  • Übergabeprotokoll vorbereiten und gemeinsam vor Ort ausfüllen.
  • Termin nicht auf den letzten Drücker legen – idealerweise nach dem Umzug, wenn die Wohnung leer ist.

Eine vollständige Planung von Anfang an finden Sie in unserer Umzugscheckliste. Den Transport übernimmt Check Umzug auf Wunsch als Privatumzug zum Festpreis.

Reibungslos umziehen und übergeben? Jetzt kostenloses Angebot anfordern und den Umzugstag entspannt angehen.

Mängel und Vorschäden richtig dokumentieren

Damit es später keinen Streit gibt, sollten Sie den Zustand der Wohnung bei der Übergabe genau festhalten. Gehen Sie gemeinsam mit dem Vermieter durch jeden Raum und notieren Sie bestehende Mängel und Vorschäden – etwa Kratzer, Flecken oder lose Fliesen – im Protokoll. Ergänzen Sie aussagekräftige Fotos mit Datum. So lässt sich klar belegen, welche Schäden bereits vorhanden waren und welche nicht Ihnen zuzurechnen sind. Das schützt Sie vor ungerechtfertigten Forderungen und sichert Ihre Kaution ab; wie Sie diese durchsetzen, lesen Sie im Beitrag Kaution zurückbekommen.

Die Schlüsselübergabe richtig abwickeln

Zur Übergabe gehört auch die vollständige Rückgabe aller Schlüssel – Wohnungs-, Haus-, Keller- und Briefkastenschlüssel sowie eventuell nachgemachte Exemplare. Halten Sie die Anzahl der übergebenen Schlüssel im Protokoll fest und lassen Sie die Übergabe von beiden Seiten unterschreiben. Fehlt ein Schlüssel, kann der Vermieter unter Umständen den Austausch der Schließanlage verlangen – das kann teuer werden. Geben Sie deshalb alle Schlüssel zurück und behalten Sie eine Kopie des unterschriebenen Protokolls als Nachweis.

Die Wohnung besenrein übergeben

„Besenrein" ist der Zustand, in dem die meisten Wohnungen zurückgegeben werden müssen, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Das bedeutet: grob gereinigt, frei von Müll und persönlichen Gegenständen, Böden gefegt und sichtbarer Schmutz entfernt. Eine professionelle Endreinigung schulden Sie in der Regel nicht – es sei denn, der Mietvertrag enthält eine wirksame Vereinbarung dazu. Räumen Sie Keller, Dachboden und Garage nicht, drohen Kosten für die Entsorgung durch den Vermieter.

Planen Sie genügend Zeit ein, um die leere Wohnung vor der Übergabe zu säubern. Entfernen Sie Dübel nur, wenn dies vereinbart ist, und verschließen Sie Bohrlöcher fachgerecht, falls Sie dazu verpflichtet sind. Eine saubere, ordentlich übergebene Wohnung hinterlässt einen guten Eindruck und beschleunigt erfahrungsgemäß die Rückzahlung Ihrer Kaution.

Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe

Was passiert bei der Wohnungsübergabe?

Mieter und Vermieter begehen gemeinsam die Wohnung, notieren die Zählerstände, halten den Zustand im Protokoll fest und übergeben die Schlüssel.

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Es ist im Streitfall der wichtigste Beweis für den Zustand der Wohnung.

Muss ich beim Auszug streichen oder renovieren?

Nur bei einer wirksamen Schönheitsreparaturklausel. Bei unrenoviert übernommener Wohnung ohne Ausgleich besteht meist keine Pflicht (BGH-Rechtsprechung seit 2015).

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Maximal drei Nettokaltmieten ohne Betriebskosten (§ 551 BGB). Eine höhere Forderung ist unwirksam.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Üblich ist eine angemessene Prüffrist von drei bis sechs Monaten; ein Teil darf bei offener Nebenkostenabrechnung länger einbehalten werden.

Wer haftet für normale Gebrauchsspuren?

Nicht der Mieter. Vertragsgemäße Abnutzung ist mit der Miete abgegolten (§ 538 BGB).

Dieser Ratgeber wurde von der Check Umzug Redaktion erstellt. Check Umzug organisiert Umzüge deutschlandweit zum Festpreis, vollständig versichert und mit persönlicher Beratung.