Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Check Umzug für Umzugs-, Transport- und damit verbundene Dienstleistungen. Stand: August 2026.
AGB als PDF herunterladen (PDF)
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport-, Montage-, Verpackungs-, Entrümpelungs- und Lagerleistungen zwischen Check Umzug (Anbieterin ist die im Impressum genannte Gesellschaft; nachfolgend „Check Umzug", „wir") und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Die Leistungen werden durch Check Umzug oder durch sorgfältig ausgewählte Partnerunternehmen von Check Umzug erbracht; Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall Check Umzug.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(1) Unsere Angebote werden auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt (insbesondere Umzugsgutliste bzw. Volumenangabe, Adressen, Etagen, Aufzug, Trage- und Zufahrtswege, gewünschte Zusatzleistungen). Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich.
(2) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch beiderseitige Unterzeichnung zustande.
(1) Ein vereinbarter Festpreis gilt für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang auf Basis der Kundenangaben nach § 2 Abs. 1.
(2) Weicht der tatsächliche Umfang am Umzugstag erheblich von den Kundenangaben ab (z. B. deutlich größeres Volumen, nicht angemeldete Einzelstücke über 100 kg, zusätzliche Lade- oder Entladestellen, wesentlich längere Trage- oder Zufahrtswege, fehlende zugesagte Vorleistungen des Kunden), sind wir berechtigt, die dadurch entstehende Mehrleistung vor Ausführung anzubieten und nach Zustimmung des Kunden zusätzlich zu berechnen. Kommt keine Einigung zustande, können wir die Mehrleistung ablehnen; der vereinbarte Umfang bleibt davon unberührt.
(3) Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, fehlende Schlüssel, nicht bereitgestellte Parkfläche trotz Zusage), können nach Zeitaufwand berechnet werden, sofern sie 30 Minuten überschreiten.
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Angaben nach § 2 Abs. 1 zutreffen, und informiert uns unverzüglich über Änderungen.
(2) Der Kunde sorgt – soweit nicht ausdrücklich von uns übernommen – für freie Zufahrt und eine geeignete Park-/Haltemöglichkeit möglichst nahe am Gebäudeeingang. Haben wir die Einrichtung einer Halteverbotszone übernommen, benötigen wir die Beauftragung so rechtzeitig, dass die behördlichen Vorlauffristen eingehalten werden können.
(3) Gegenstände, die besonderer Sicherung bedürfen (z. B. Transportsicherung bei Waschmaschinen), sind vom Kunden vorzubereiten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf besonders empfindliche, gefährliche oder außergewöhnlich schwere Gegenstände ist vor Vertragsschluss hinzuweisen.
(4) Geld, Wertpapiere, Schmuck, wichtige Dokumente, Datenträger mit unersetzlichen Daten sowie Medikamente transportiert der Kunde selbst.
(5) Vom Kunden selbst gepackte Kartons und Behälter müssen transportsicher gepackt und verschlossen sein.
(6) Gefahrgut (z. B. Gasflaschen, Kraftstoffe, Munition), verderbliche Waren sowie lebende Tiere sind – vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung – von der Beförderung ausgeschlossen.
Leistungen, die nicht im vereinbarten Umfang enthalten sind (z. B. Ein- und Auspacken, Möbel- und Küchenmontage, Außenaufzug/Möbellift, Einlagerung, Entsorgung, Klavier- und Spezialtransporte, Anschluss von Elektrogeräten), werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbracht. Elektro-, Gas-, Wasser- und sonstige Installationsarbeiten führen wir nur aus, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist und durch entsprechend qualifiziertes Personal bzw. Partnerbetriebe erfolgt.
(1) Umzugstermine werden verbindlich vereinbart; Uhrzeiten gelten als Zeitfenster, sofern nicht ausdrücklich eine feste Uhrzeit zugesagt wurde.
(2) Bei Leistungshindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, extreme Witterung, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Verkehrslagen), verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(1) Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Ablieferung des Umzugsguts fällig und ohne Abzug zu zahlen (§ 420 HGB). Vereinbarte Anzahlungen bleiben unberührt.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(4) Wegen aller fälligen Forderungen aus dem Umzugsvertrag steht uns das gesetzliche Pfandrecht am Umzugsgut zu (§ 441 HGB).
(1) Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen (§ 415 HGB). Die Kündigung bedarf zu Beweiszwecken der Textform.
(2) Kündigt der Kunde, können wir nach unserer Wahl verlangen:
a) die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und eines etwaigen anderweitigen Erwerbs, oder
b) pauschal ein Drittel der vereinbarten Vergütung (Fautfracht, § 415 Abs. 2 HGB).
(3) Abweichend von Abs. 2 berechnen wir im Regelfall folgende pauschalierte Entschädigung:
– Kündigung bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei;
– 13 bis 7 Kalendertage vorher: 20 % der vereinbarten Vergütung;
– 6 bis 2 Kalendertage vorher: ein Drittel der vereinbarten Vergütung;
– ab dem Vortag oder bei Nichtantritt: Abrechnung nach Abs. 2 a), mindestens jedoch ein Drittel der vereinbarten Vergütung.
Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Eine einmalige einvernehmliche Terminverschiebung ist bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei möglich, vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten.
Wir können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder die Leistung verweigern, insbesondere wenn (a) der Kunde wesentliche Angaben unrichtig gemacht hat und uns die Ausführung zu den vereinbarten Bedingungen nicht zumutbar ist, (b) das Umzugsgut oder die Räumlichkeiten eine sichere Ausführung nicht zulassen, (c) ausgeschlossene Güter nach § 4 Abs. 6 befördert werden sollen oder (d) der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist. Unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
(1) Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts haften wir nach den zwingenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über den Umzugsvertrag (§§ 451 ff. HGB) vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Ablieferung.
(2) Die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung ist der Höhe nach auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird, begrenzt (§ 451e HGB).
(3) Hinweis nach § 451g HGB: Der Kunde kann gegen Vereinbarung eines Zuschlags eine weitergehende Haftung (höherer Haftungsbetrag oder Wertdeklaration) vereinbaren oder sein Umzugsgut über eine Transportversicherung zum vollen Wert absichern. Sprechen Sie uns hierzu vor dem Umzug an.
(4) Wir sind von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist (§ 451d HGB): Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden; Behandeln, Verladen oder Entladen durch den Kunden; Beförderung in vom Kunden gepackten Behältern; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen nicht entspricht, sofern wir den Kunden auf die Gefahr hingewiesen haben und dieser auf der Ausführung bestanden hat; Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, nach der es besonders leicht Schäden erleidet (insbesondere Bruch, Funktionsstörung, Rost, innerer Verderb, Auslaufen). Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen aus einer dieser Gefahren entstehen konnte, wird vermutet, dass er daraus entstanden ist. Die Haftungsbefreiung entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass der Schaden nicht auf eine dieser Gefahren zurückzuführen ist.
(5) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und -befreiungen gelten nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein verursacht wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (§ 435 HGB), sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bitte beachten Sie: Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts erlöschen,
(a) wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich erkennbar ist und uns nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt wird,
(b) wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar ist und uns nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt wird.
Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen und schriftlich bzw. in Textform erfolgen – bitte per E-Mail an schaden@checkumzug.de (alternativ per Post an die im Impressum genannte Anschrift); zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Ansprüche aus dem Umzugsvertrag verjähren nach § 439 HGB in einem Jahr, bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Sinne des § 435 HGB in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages der Ablieferung.
Für die Einlagerung von Umzugsgut gelten ergänzend die Bestimmungen des Lagerrechts (§§ 467 ff. HGB) und die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Gefährliche, leicht verderbliche oder außergewöhnlich wertvolle Güter sind von der Lagerung ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragserfüllung und geben sie, soweit erforderlich, an ausführende Partnerunternehmen weiter. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bochum. Daneben bleibt der Gerichtsstand nach § 30 ZPO unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026 · Check Umzug · www.checkumzug.de · Anbieterangaben: siehe Impressum